In einem hohen Raum hängen hunderte kleine Submunitionen an Fäden von der Decke.

Berichte weisen auf den rechtswidrigen Einsatz von Streumunition durch Russland oder Mali in Mali hin. Mali ist Mitglied der Konvention über Streumunition. Der Einsatz wäre ein klarer Vertragsbruch - und wäre somit doppelt rechtswidrig. Denn auch das Völkerrecht verbietet den Einsatz dieser Waffen eigentlich.

Die Cluster Munition Coalition (CMC) ist tief besorgt über Berichte zum mutmaßlichen Einsatz von Streumunition durch malische oder russische Streitkräfte in Nordmali. In den vergangenen Tagen kursierten nicht verifizierte Berichte, wonach Streumunition mindestens zweimal in den Regionen Tomboctou und Kidal abgeworfen wurde. Online verbreitete Bilder sollen russische RBK-500-Streubomben und ShOAB-0,5-Submunition zeigen. 

Die CMC kann diese Behauptungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigen und prüft derzeit die Glaubwürdigkeit und den Umfang der vorliegenden Beweise.

Jeder Einsatz von Streumunition – durch wen auch immer und unter welchen Umständen auch immer – wird von der CMC aufs Schärfste verurteilt.

Mali hat Streumunition verboten

Mali hat das Übereinkommen über Streumunition im Jahr 2010 ratifiziert. Damit ist das Land rechtlich verpflichtet, diese Waffen weder einzusetzen, herzustellen, zu transferieren noch zu lagern. Vertragsstaaten dürfen andere Akteure zudem weder bei diesen verbotenen Aktivitäten unterstützen noch dazu anstiften. Eine Unterstützung eines russischen Einsatzes wäre daher ebenfalls ein Vertragsverstoß. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem, Nichtvertragsstaaten vom Einsatz von Streumunition abzuhalten.

Sollten sich die Vorwürfe gegen malische Streitkräfte als glaubwürdig erweisen, wäre dies laut Cluster Munition Monitor 2025 (S. 15) das erste bestätigte oder behauptete Einsatzbeispiel durch einen Vertragsstaat seit Inkrafttreten des Übereinkommens. Die CMC fordert alle verantwortlichen Parteien auf, den Einsatz sofort einzustellen. Alle Vertragsstaaten werden dringend aufgerufen, jeden weiteren Einsatz dieser Waffen aktiv zu verhindern. Streumunition verursacht noch lange nach dem Ende eines Konflikts unermessliches Leid unter der Zivilbevölkerung.

Humanitäres Völkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung

Neben dem vertraglichen Verbot verpflichtet auch das humanitäre Völkerrecht alle Konfliktparteien, zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen zu unterscheiden. Streumunition verstößt gegen diese Grundprinzipien, da sie durch ihre weiträumige Wirkung unterschiedslos tötet, verletzt und zerstört. Hinzu kommt, dass zurückbleibende Munitionsrückstände Zivilpersonen noch Jahre nach Konfliktende gefährden.

Die Zivilgesellschaft beobachtet und warnt

Die CMC beobachtet die Lage weiterhin genau und wird neue Erkenntnisse zeitnah veröffentlichen. Wir fordern alle Konfliktparteien auf, unabhängigen Beobachtern Zugang zu den betroffenen Gebieten zu gewähren. Die malischen Behörden werden aufgerufen, transparent auf die erhobenen Vorwürfe zu reagieren.

Basierend auf einem Text von icblcmc.com

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