In einem hohen Raum hängen hunderte kleine Submunitionen an Fäden von der Decke.
Deutschland

Was haben Streubomben und die neuen Körperscanner am Hamburger Flughafen gemeinsam?....

….Sie werden von dem gleichen Hersteller produziert.

Am 1. August 2010 trat nach langen Jahren aktiver Kampagnenarbeit, an der sich Handicap International als eine der engagiertesten Organisationen in Deutschland beteiligte, das internationale Verbot von Streubomben in Kraft. Deutschland gehört zu den Staaten, die den Verbotsvertrag bereits ratifiziert haben, er geht damit in nationale Gesetzgebung über.

Doch es gibt scheinbar noch viel zu tun. Am Hamburger Flughafen werden derzeit neue Körperscanner getestet. Die Geräte zum Preis von etwa 150.000 Dollar pro Scanner sollen die alten, herkömmlichen ersetzen. Die neuartigen Geräte machen einen Komplettscan des Passagiers und markieren dann elektronisch kritische Stellen, die dann von Hand überprüft werden sollen. Wie die Frankfurter Rundschau Anfang August recherchierte, ist der Hersteller der „Nacktscanner“ die amerikanische Firma L3 Communications Security and Detection Systems. Diese ist  eine Tochterfirma von L3 Communications, einem der sechs weltweit größten Hersteller von Streubomben.

François De Keersmaeker von Handicap International Deutschland wirft der Regierung Doppelmoral vor. „Man kann nicht eine Waffe ächten und dann parallel dazu die Produkte eines Herstellers kaufen, der auch Streubomben herstellt.“ Juristisch ist das Geschäft zwar nicht angreifbar, da die amerikanische Regierung den Vertrag über ein Streubombenverbot nicht unterzeichnet hat, aber die indirekte Unterstützung der deutschen Regierung für die Produzenten von Streubomben ist moralisch und politisch verwerflich.

Dieser Fall zeigt, dass mit dem Abschluss des Vertrages die Arbeit noch lange nicht getan ist. Im Gegenteil: Gerade jetzt müssen Politik und Wirtschaft besonders engagiert adressiert werden, damit keine solchen Geschäfte mehr gemacht werden. So können Staaten, die das Streubombenverbot unterstützen wie Deutschland indirekt Druck auf Nicht-Vertragsstaaten wie die USA ausüben.

Am Beispiel des Verbots von Landminen 1997 sieht man, wie sehr aktive Kampagnenarbeit auch nach dem Erreichen des Zieles von Nöten ist. Der Vertrag von Ottawa hat mittlerweile eine sehr starke politische Wirkung entfaltet, so dass kaum mehr (legale) Geschäfte mit der Ware Anti-Personen-Mine gemacht werden. Doch auch hier gilt: Die Einhaltung des Vertrages muss weiterhin überwacht werden. Für diese Aufgabe wurde der Landminemonitor (link) geschaffen. Hier werden Daten gesammelt, die Experten aus aller Welt zur Verfügung stellen oder gezielt recherchieren. Das ermöglicht eine globale Sicht auf die tatsächliche Einhaltung der Verbotsverträge von Landminen und Streubomben und dient als wirksames Instrumentarium, um auf Politiker in aller Welt einzuwirken.

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