Das Verbot von Streumunition
Sechs Jahren intensive Kampagnenarbeit, zwei Jahre Verhandlungen ließen im Mai 2008 einen Vertrag entstehen, der der Waffengattung Streubomben ein Ende setzen sollte. 2010 trat der sogenannte Oslo-Vertrag, wie das Streubomben Verbot auch genannt wird, in Kraft.

In diesem Artikel lesen Sie:
- Eine große Errungenschaft für die Opfer von Streubomben
- Die Erfolge der Streubombenkonvention: 2010 - 2020
- Kritik an der Streubomben-Konvention
- Erläuterung der wichtigsten Artikel des Streubombenverbots
- Einige Artikel des Streubombenverbots sind nicht klar formuliert
- Der vollständige Text des Oslo-Vertrags
Wenn Sie sich weiter informieren möchten:
Eine große Errungenschaft für die Opfer von Streubomben
Der Oslo-Vertrag war und ist eine große Hoffnung für die vielen Opfer dieser grausamen Waffen. Im Geiste der Konvention werden nicht nur die Menschen als Opfer verstanden, die durch Streubomben getötet oder verletzt wurden, sondern auch ihr Umfeld und ihre Familien, die ebenfalls massiv von den Folgen des Unglücks betroffen sind. Außerdem sollen die Überlebenden und die anderen Betroffenen in die Entscheidungen über Hilfsprogramme einbezogen werden. Diese zukunftsweisenden Regelungen zur Opferhilfe waren stark von der Erfahrung und Expertise von Handicap International beeinflusst worden, die wir im Oslo-Prozess immer wieder eingebracht haben.

„Wenn ich eine Mine sehe, gehe ich ganz vorsichtig zurück - Myroslava, 10 Jahre alt.
Streumunition, Minen und explosive Kriegsreste bedrohen das Leben vieler Menschen in der Ukraine, besonders von spielenden Kindern. Handicap International klärt sie über die Gefahren auf.
Lesen Sie hier mehr über den lebensrettenden Einsatz von Handicap International
Die Erfolge der Streubombenkonvention: 2010 - 2020
Auszug aus dem Streubomben Monitor 2020: Zehn Jahre Streubombenkonvention:
Die Konvention hat einen langen Weg zurückgelegt, seit sie am 30. Mai 2008 in Dublin, Irland, verabschiedet wurde. 2020 sind es zehn Jahre, seit sie am 1. August 2010 in Kraft getreten ist und damit verbindliches Völkerrecht wurde. 2020 ist auch das Jahr, in dem die zweite Überprüfungskonferenz der Konvention in der Schweiz stattfinden wird. Daher ist dies ein geeigneter Zeitpunkt für den Cluster Munition Monitor, um die Höhepunkte des vergangenen Jahres und, wo angebracht, der letzten 10 Jahre Revue passieren zu lassen. Diese Einleitung zieht auch eine Bilanz einiger Faktoren und Kräfte, die zu den Erfolgen der Konvention in den letzten zehn Jahren beigetragen haben.
Politischer Wille, Streubomben weltweit zu ächten
An erster Stelle stehen das politische Interesse und der gute Wille, die den beschleunigten Osloer Prozess zur Schaffung der Konvention vorangetrieben haben. Die Staaten sind nach wie vor "ergriffen" von diesem Anliegen, angetrieben von dem starken Wunsch, die humanitären Probleme anzugehen, die durch den inakzeptablen Schaden entstehen, der durch Streumunition verursacht wird, sowohl zum Zeitpunkt des Angriffs als auch durch die zurückgelassenen explosiven Überreste.
Als der Außenminister der Malediven, Abdulla Shahid, im vergangenen September den Beitritt seines Landes zur Konvention bei den Vereinten Nationen (UN) hinterlegte, sagte er, er sei "stolz", dies zu tun, und bekräftigte: "Wir werden die weltweiten Bemühungen unterstützen, den Einsatz dieser schrecklichen Waffe zu verbieten, die unsagbares menschliches Leid hinterlässt."
Ein weiteres Beispiel für den politischen Willen ist die Geschwindigkeit, mit der die Staaten die Konvention ratifizierten, was dazu führte, dass sie 19 Monate, nachdem sie im Dezember 2008 zur Unterzeichnung aufgelegt worden war, in Kraft trat. Im aktuellen Berichtszeitraum ratifizierte jedoch nur ein Unterzeichnerstaat - São Tomé und Príncipe im Januar 2020 – der Vertrag neu und die 13 verbleibenden Unterzeichner machten kaum Fortschritte bei der Ratifizierung.
Es gibt nun 110 Vertragsstaaten der Konvention, darunter 36, die ihre gesamte gelagerte Streumunition vernichtet haben, wodurch insgesamt fast 1,5 Millionen Streumunition und mehr als 178 Millionen Submunition vernichtet wurden.
Eine produktive Gemeinschaft
Ein zweiter Faktor für den Erfolg der Konvention ist die engagierte Unterstützung durch eine enge Gemeinschaft von Staaten, UN-Organisationen, Institutionen wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und der Cluster Munition Coalition (CMC) von Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Diese Akteure treffen sich regelmäßig zwischen den jährlichen Treffen der Konvention in Genf, um die Aktivitäten zu verfolgen. Sie werden von einem jährlich wechselnden Präsidenten geleitet und von einer kleinen, aber produktiven Implementierungsunterstützungseinheit unterstützt. In den letzten zehn Jahren hat die Gemeinschaft der Konvention ein kompliziertes Geflecht innovativer Mechanismen und Praktiken geschaffen, die darauf abzielen, die Umsetzung zu lenken, die Koordination zu erleichtern und Fragen der Einhaltung der Konvention auf kooperative Weise anzugehen. Diese Arbeit stützt sich in hohem Maße auf Akteure, die auf nationaler Ebene tätig sind, um Bedenken auszuräumen und ausstehende Verpflichtungen weiterzuverfolgen, wie z.B. regionale Workshops zur Bewusstseinsbildung, Anleitung zu innerstaatlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Durchsetzung der Bestimmungen der Konvention, Weiterverfolgung zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Transparenzberichterstattung und die Bereitstellung finanzieller und technischer Unterstützung für Staaten, die bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Räumung und Vernichtung von Lagerbeständen Probleme haben.
Vertragsstaaten halten sich an das Verbot...
Es gab noch nie einen Fall oder auch nur den Verdacht, dass ein Vertragsstaat Streumunition verwendet oder herstellt. Diese Einhaltung wird durch spezifische Umsetzungsgesetze verstärkt, die 32 Vertragsstaaten erlassen haben, um die Bestimmungen der Konvention mit strafrechtlichen und steuerlichen Sanktionen durchzusetzen. Mehr als 90 Prozent der Vertragsstaaten haben ihre ersten Transparenzberichte für die Konvention vorgelegt, in denen sie Maßnahmen zur Umsetzung und Förderung der Konvention darlegen.
...müssen aber noch wichtige Schritte gehen
Es sind jedoch noch weitere Anstrengungen nötig, um sicherzustellen, dass alle Vertragsstaaten ihre rechtlichen Verpflichtungen aus der Konvention erfüllen. Es ist enttäuschend, dass Bulgarien und Peru mit ihren Anträgen auf Fristverlängerung die hervorragende Einhaltung der Konvention zur Vernichtung von Lagerbeständen auf die Probe stellen. Ein dritter und letzter Faktor für die anhaltende Attraktivität der Konvention ist die wachsende Stigmatisierung des Einsatzes, der Produktion, der Weitergabe und der Lagerung von Streumunition durch jeden Akteur unter allen Umständen. Mehr als die Hälfte der 74 Nicht-Unterzeichnerstaaten der Konvention besitzen gelagerte Streumunition, aber praktisch alle halten sich de facto an das Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe.
Nicht alle Staaten teilen den Geist der Konvention
Eine Handvoll Staaten, die nicht der Konvention über Streumunition angehören, widersetzen sich jedoch der schnell entstehenden internationalen Norm, die sie schafft, allen voran die Russische Föderation und die Arabische Republik Syrien.
Seit 2012 haben syrische Regierungstruppen Streumunition gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt, mit verheerenden Folgen für das Land. Der Einsatz verbotener Waffen hat in der gesamten Region ein schlechtes Beispiel gesetzt, da Konfliktparteien in anderen Nichtunterzeichnerstaaten wie Libyen, Sudan und Jemen im vergangenen Jahrzehnt Zivilisten durch den Einsatz von Streumunition geschädigt haben. Seit 2015 hat Russland den Einsatz dieser international geächteten Waffen durch die syrischen Regierungstruppen aktiv unterstützt und seine direkte Beteiligung nicht geleugnet. In der Tat waren russische Streubomben auf einer Moskauer Ausstellung im Jahr 2019 zur Erinnerung an die Beteiligung der Regierung an der gemeinsamen Militäroperation in Syrien ausgestellt. Im Jahr 2020 zeigte der staatliche russische Waffenhersteller NPO Splav seine nächste Generation von "fortschrittlichen" Streumunitionsraketen während einer Medienveranstaltung in seiner renovierten Fabrik südlich von Moskau und ermutigte die Besucher, die neu hergestellten Submunitionen zu handhaben. Russland war auch das einzige Land, das gegen die jährliche Resolution der UN-Generalversammlung (UNGA) zur Förderung der Konvention im Dezember 2019 stimmte, nachdem es sich weigerte, sich China, Israel, den Vereinigten Staaten (USA) und anderen anzuschließen, die sich der Stimme enthielten.Bisher haben andere Staaten, die keine Vertragsparteien der Konvention sind, davon abgesehen, eine solch schockierende Missachtung der Konvention zu zeigen. Eine 2017 von der Trump-Administration vorgenommene Aufhebung der US-Beschränkungen für Streumunition hat bisher nicht dazu geführt, dass die USA diese Waffe wieder einsetzen oder produzieren. Es treten weiterhin Länder der Konvention bei, obwohl sich das Tempo der Universalisierung in den letzten zehn Jahren und insbesondere seit 2015 deutlich verlangsamt hat. Diese Verbotsübersicht deckt die Aktivitäten in der zweiten Jahreshälfte 2019 und der ersten Jahreshälfte 2020 ab, mit Aktualisierungen bis September 2020, sofern möglich. Die Ergebnisse stammen aus detaillierten Länderprofilen, die auf der Monitor-Website verfügbar sind.
Kritik an der Streubomben-Konvention
Allerdings wird das Vertrag über das Verbot von Streumunition in seinem Kernstück – dem völligen Verbot von Einsatz, Produktion, Lagerung und Transfer von Streumunition und der Unterstützung von Einsätzen anderer – verletzt durch einen Artikel, der erst spät und gegen den großen Protest der Cluster Munition Coalition und vieler Länder des Südens eingebracht wurde. Dieser Artikel erlaubt den Vertragsstaaten bei gemeinsamen militärischen Operationen mit Nicht-Vertragsstaaten eine absichtsvolle Unterstützung von Streumunitionseinsätzen. Auch die Lagerung von Streumunition anderer Staaten, die das Verbot nicht unterzeichnen, auf dem Gebiet von Unterzeichnerstaaten wird durch diesen Artikel ermöglicht. Dennoch verpflichtet dieser Artikel des Streubombenverbots die Vertragsstaaten auch dazu, Druck auf ihrer Partner auszuüben, dass diese ebenfalls auf Streumuntion zu verzichten.
Ein weiterer sehr kritischer Punkt in den Konvention über Streumunition ist die Ausnahmeregelung für bestimmte moderne Waffen, die mehrere Voraussetzungen erfüllen müssen, um sich in der Wirkung von Streumunition zu unterscheiden. Sie sollen u. a. gezielt eingesetzt werden können und weniger als zehn Submunitionen enthalten.
Erfreulich war, dass der Verbotsvertrag keine Übergangsfrist für Streumunition vorsah, die laut Herstelleranageben nur eine geringe Blindgängerquote haben soll. Dies hatte die deutsche Regierung bis zuletzt vehement gefordert.
Erläuterung der wichtigsten Artikel des Streubombenverbots
Artikel 1: Allgemeine Verpflichtungen
- Verbot des Gebrauchs, Handels, Umschlags und der Lagerung von Streubomben
- Niemanden bei einer den Vertragsstaaten verbotenen Aktivität unterstützen, dazu ermutigen oder veranlassen.
Artikel 3: Zerstörung der Lagerbestände
- Gelagerte Streumunition muss unter der Zuständigkeit oder Aufsicht des Vertragsstaates so bald wie möglich und spätestens bis acht Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention für diesen Staat vollständig zerstört sein.
Artikel 4: Räumung
- Von Blindgängern kontaminierten Flächen müssen unter der Zuständigkeit oder Aufsicht des Vertragsstaates so bald wie möglich und bis spätestens 10 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention für diesen Staat geräumt sein.
- Staaten, die in der Vergangenheit Streumunition eingesetzt haben, haben eine besondere Verantwortung, technische und/oder finanzielle Unterstützung zur Kampfmittelräumung der betroffenen Gebiete bereitzustellen, auch wenn diese Gebiete nicht unter ihre Zuständigkeit oder Kontrolle fallen. Vor allem müssen sie die technischen Daten freigeben, die die Orte und Details von Angriffen beinhalten.
Artikel 5: Opferhilfe
- Alle Komponenten der Opferhilfe werden berücksichtigt: Datensammlung, medizinische Versorgung, physische Rehabilitation, psychologische Unterstützung, soziale und ökonomische Inklusion, Gesetze und Politikinhalte zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung.
- Betroffene Staaten müssen zur Opferhilfe einen Aktionsplan entwickeln, der sich an präzise Kriterien hält. In diesem Prozess müssen die Opfer und Opferverbände einbezogen werden.
Artikel 6: Kooperation und internationale Zusammenarbeit
- Jeder Vertragsstaat, der in der Lage dazu ist, unterstützt andere Vertragsstaaten bei allen Maßnahmen, die in der Konvention über Streubomben vereinbart wurden.
Artikel 7: Maßnahmen zur Transparenz
- Vertragsstaaten müssen einen jährlichen Bericht zum Stand der Umsetzung der Konvention vorlegen.
Einige Artikel des Streubombenverbots sind nicht klar formuliert.
Diese Artikel fordern eine besondere Aufmerksamkeit der internationalen Zivilgesellschaft
Der Vertrag war, nach dem Landminenverbot, dem Ottawa-Vertrag, ein weiterer historischer Schritt für das internationale Völkerrecht, gerade was die Hilfe für die Betroffenen betrifft. Doch auch dieser Vertragstext ist bei weitem nicht perfekt. So beinhaltet er einige Artikel, die den Staaten Platz für Interpretationen lassen.
Verbot von Finanzierung und Investment
Abschnitt 1 (c) der Konvention besagt, dass die Vertragsstaaten „niemanden bei einer den Vertragsstaaten verbotenen Aktivität unterstützen, dazu ermutigen oder veranlassen“ dürfen. Das Investieren in ein Unternehmen, das Streumunition herstellt oder damit handelt, wird von uns betrachtet als Unterstützung, Ermutigung oder Veranlassung einer Aktivität, die Vertragsstaaten verboten ist.
Einige Staaten betrachten Investitionen als bereits durch die Konvention verboten, darunter unter anderem Frankreich, Großbritannien und Norwegen. Viele vor allem europäische Staaten, wie Belgien, Luxemburg und sogar die Schweiz, haben diese Investitionen durch ein Gesetz verboten. In Deutschland gab es direkt nach Inkrafttreten des Oslo-Vertrages bereits parlamentarische Initiativen und Gesetzesvorlagen, unter anderem von der SPD, die damals noch in der Opposition war – doch die deutsche Regierung, auch unter der Beteiligung der SPD, hat Investitionen in die Hersteller von Streumunition noch immer nicht verboten.
- Lesen Sie hier mehr über Investitionen und Geldanlagen in Streubomben
- Lesen Sie hier mehr über Deutschland und Streubomben
Definition von Streubomben
Waffen, die nicht unter diese Kategorie fallen:
- Munition mit Submunition, die schwerer ist als 20 kg.
- Munition, die die Auswirkungen und Risiken von Blindgängern vermeidet, indem sie bestimmte technische Kriterien erfüllt (weniger als 10 Submunitionen pro Behältnis, jede mit einem Mindestgewicht von 4 kg, mit dem Ziel, nur ein Objekt ausfindig zu machen und nur ein Objekt zu treffen, ausgestattet mit einem elektronischen Selbstzerstörungs- und Selbstdeaktivierungsmechanismus)
Diese Waffen stellen nur einen kleinen Teil der weltweit gelagerten Streumunition dar.
Artikel 3: Rückhaltung von Streubomben
- Vertragsstaaten haben das Recht, Streubomben zu behalten oder anzuschaffen, um die Räumung von Blindgängern zu üben und ihre Verteidigungskapazitäten zu testen, wenn sich das auf eine „minimalste, zu diesen Anlässen notwendige Anzahl“ beschränkt.
Artikel 21: Kompatibilität
- Vertragsstaaten können an gemeinsamen Militäreinsätzen mit Nicht-Vertragsstaaten, die Streubomben einsetzen dürfen, teilnehmen.
Der vollständige Text des Oslo-Vertrags
- Lesen Sie hier den vollständigen Text des Verbots (pdf)
Informieren Sie sich weiter:
- Der Oslo-Prozess
- Die Konferenzen des Prozesses
- Vorbereitende Schritte zum Prozess
- Vertragsstaaten des Verbots
- Was sagt das internationale humanitäre Recht

Nein zu Bomben auf Wohngebiete!
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