Verletzung des Internationalen Humanitären Rechts

Das Internationale Humanitäre Recht stützt sich auf vier große Grundpfeiler*, die auch in den Genfer Konventionen verankert sind. Streumunition verstößt durch ihre Konzeption gegen jedes einzelne dieser Prinzipien.

  • Das Prinzip der Unterscheidung: Die Angriffe müssen sich auf Militärs und Kriegsbeteiligte beschränken, also auf diejenigen, die das Recht haben, sich aktiv an den Kampfhandlungen zu beteiligen. Sie dürfen sich nicht gegen Personen richten, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen (zum Beispiel: ZivilistInnen, religiöse VertreterInnen, medizinisches Personal, JournalistInnen).
    Doch: 98 % der bekannten Opfer von Streumunition stammen aus der Zivilbevölkerung.
  • Das Prinzip der Humanität: Der Gebrauch von Waffen, die auf natürlichem Boden schwere Langzeitschäden anrichten können, ist ebenfalls verboten.
    Doch: Bis zu 40 % der Submunitionen - manchmal sogar 100 % - explodieren nicht beim Aufprall auf den Boden und bedrohen so noch viele Jahre nach einem Krieg die Zivilbevölkerung.

  • Das Prinzip des Verbots von unnötigem Übel und Leiden: Es ist verboten, Waffen zu verwenden, die unnötigen Schaden verursachen, das heißt Schäden oder Leiden, die nicht zwingend notwendig sind, um rein militärische Ziele zu erreichen.
    Doch: 27 % der bekannten Opfer von Streubomben sind Kinder, die schwere Verbrennungen erlitten haben oder bei einem unfreiwilligen Kontakt mit einer Submunition getötet wurden.

  • Das Prinzip der Proportionalität: Militärische Operationen müssen so durchgeführt werden, dass an der Zivilbevölkerung und an zivilen Gütern keine Verluste oder Schäden angerichtet werden, die „im Verhältnis zu dem konkreten oder zu erwartenden militärischen Nutzen extrem groß wären“.
    Doch: Streumunitionen werden über mehrere Hektar verteilt und können nicht genau auf ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet sein. Sie machen in vielen Fällen lebensnotwendige landwirtschaftliche Nutzflächen über Jahre unzugänglich.

Für die Opfer dieser Waffen gibt es keinerlei Unterschied zwischen einer Anti-Personen-Mine und einer nicht explodierten Submunition.

Streubomben sind mit dem Verbot von Streubomben genau wie Anti-Personen-Minen verboten worden. Dieser Vertrag gilt aber nur für die Länder, die ihn unterzeichnet haben und ihn in nationale Gesetze umsetzen.

*Quelle: Französisches Rotes Kreuz

Unterzeichnen Sie diese Petition und sagen Sie mit uns Nein zu Bomben auf Wohngebiete! Verhindern Sie, dass noch mehr Kinder wie Malak ein Arm oder ein Bein verlieren oder gar getötet werden. Retten Sie Leben und verhindern Sie bleibende Behinderungen.

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