Das Internationale Humanitäre Recht stützt sich auf vier große Grundpfeiler*, die auch in den Genfer Konventionen verankert sind. Streumunition verstößt durch ihre Konzeption gegen jedes einzelne dieser Prinzipien.
Das Prinzip der Unterscheidung: Die Angriffe müssen sich auf Militärs und Kriegsbeteiligte beschränken, also auf diejenigen, die das Recht haben, sich aktiv an den Kampfhandlungen zu beteiligen. Sie dürfen sich nicht gegen Personen richten, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen (zum Beispiel: Zivilisten, religiöse Vertreter, medizinisches Personal, Journalisten). Doch: 98 % der bekannten Opfer von Streubomben sind Zivilisten.
Das Prinzip der Humanität: Der Gebrauch von Waffen, die auf natürlichem Boden schwere Langzeitschäden anrichten können, ist ebenfalls verboten. Doch: Bis zu 40 % der Submunitionen - manchmal sogar 100 % - explodieren nicht beim Aufprall auf den Boden und bedrohen so noch viele Jahre nach einem Krieg die Zivilbevölkerung.
Das Prinzip des Verbots von unnötigem Übel und Leiden: Es ist verboten, Waffen zu verwenden, die unnötigen Schaden verursachen, das heißt Schäden oder Leiden, die nicht zwingend notwendig sind, um rein militärische Ziele zu erreichen. Doch: 27 % der bekannten Opfer von Streubomben sind Kinder, die schwere Verbrennungen erlitten haben oder bei einem unfreiwilligen Kontakt mit einer Submunition getötet wurden.
Für die Opfer dieser Waffen gibt es keinerlei Unterschied zwischen einer Anti-Personen-Mine und einer nicht explodierten Submunition.
Streubomben sind mit dem Vertrag von Oslo genau wie Anti-Personen-Minen verboten worden. Dieser Vertrag gilt aber nur für die Länder, die ihn unterzeichnet haben und ihn in nationale Gesetze umsetzen.
*Quelle: Französisches Rotes Kreuz

Stand: 11/2008
