Investitionen in Streubombenproduktion sollen explizit verboten werden!

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Der Vertrag von Oslo, der Produktion, Einsatz, Lagerung und Verkauf von Streumunition verbietet, wurde auch von der deutschen Regierung unterzeichnet und ist im Sommer 2010 gültig geworden. Im Vertrag steht unter anderem auch, dass es den Vertragspartnern auch verboten ist, „irgendjemanden zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Übereinkommens verboten sind.“ Das heißt eigentlich auch, dass jede finanzielle Unterstützung von Firmen, die Streubomben herstellen, verboten sein sollte – folglich auch, dass z.B. deutsche Banken nicht in entsprechende amerikanische Firmen investieren sollten.

Die Auslegungen des Vertrags sind hier unterschiedlich, deshalb haben einige Vertragsstaaten (bis Anfang 2011 waren es Belgien, Luxemburg, Norwegen und Neuseeland) dieses Investitionsverbot noch explizit gesetzlich geregelt. Das möchten wir auch in Deutschland erreichen.

Mit dieser Forderung läuft noch bis zum 7.4. eine Petition beim Deutschen Bundestag, die Sie hier unterstützen können. Außerdem haben Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzesantrag eingebracht, der noch im März 2011 im Plenum diskutiert werden sollte.

Das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen ist nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen dahingehend zu ändern, dass neben dem Einsatz, der Lagerung, der Herstellung, der Entwicklung und des Handels von Antipersonenminen und Streumunition auch ein ausdrückliches Investitionsverbot mit eingeschlossen wird. Die Gesetzesänderung solle direkte wie indirekte Investitionen sowie jede Form der Finanzierung umfassen, um Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen. Sie soll ich auch auf alle Investitionen in Unternehmen weltweit beziehen, die in die Herstellung und Entwicklung von Antipersonenminen und Streumunition involviert sind. Unternehmen, die solcher Art Munition herstellen oder entwickeln, seien schnellstmöglich von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen, fordern die Grünen.

Auszüge aus dem Antrag

„Besonders problematisch ist, wenn staatliche Investitionen und Förderungen dazu führen, dass die Herstellung und Entwicklung von Antipersonenminen und Streumunition unterstützt wird. Eine steuerliche Förderung von Investi- tionen in Firmen, die diese Waffen herstellen oder entwickeln ist derzeit nicht ausgeschlossen, da staatlich zertifizierte und steuerlich geförderte Produkte der privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“) nicht daraufhin überprüft werden, ob mit dem investierten Kapital auch Geld in solche Unternehmen fließt.

Es ist nicht ausreichend, sich auf den mündigen Anleger und die Selbstver- pflichtung der Branche zu verlassen. Aufgrund mangelnder Transparenz bei Kreditinstituten ist es zumeist unmöglich herauszufinden, ob das Institut in irgendeiner Form Geschäfte mit Herstellern von Antipersonenminen oder Streumunition tätigt. Und die Selbstverpflichtung der Branche greift offenbar nicht, wenn nur ein niedriger einstelliger Prozentsatz der Unternehmen, die Riester-Altersvorsorgeverträge anbieten, Investitionen in diese Waffen aus- schließen. Aufgrund der Komplexität dieser Anlageprodukte braucht es eine staatliche Regulierung, die Investitionen in Antipersonenminen und Streumuni- tion ausschließt.
Wer es mit der Bekämpfung völkerrechtswidriger Waffen ernst meint, muss ein generelles Investitionsverbot in Unternehmen, die Antipersonenminen und Streumunition herstellen oder entwickeln, verhängen.“ (S. 2)

„Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt ebenso zum Schluss, dass sich das Förderungsverbot der Konvention „nicht auf bestimmte Formen der Unterstützungsleistungen be- schränkt. Dies lässt sich für die Annahme anführen, dass auch die Finanzierung von Streumunition im Prinzip verboten wird.“ (S. 4)

„Deutschland sollte dem Beispiel Belgiens, Luxemburgs, Norwegens und Neu- seelands folgen und Investitionen in die Herstellung und Entwicklung von An- tipersonenminen und Streumunition generell gesetzlich untersagen. Ein Land, das jährlich erhebliche finanzielle Mittel für die Räumung von Antipersonen- minen und Streubomben weltweit zur Verfügung stellt, kann Investitionen in die Produktion dieser Waffen nicht erlauben und darf diese schon gar nicht steuer- lich fördern.“ (S. 5)

Stand 03/2011

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