Der Vertrag[1] über ein Verbot von Streubomben sieht strenge Verpflichtungen vor für die Staaten, die ihn unterzeichnen. Diese Verpflichtungen betreffen sowohl das Verbot selbst als auch internationale Solidarität.
Angesichts der immer massiveren und systematischen Einsätze von Streumunition in Konflikten wurde nach einer schnellen und wirkungsvollen Lösung gesucht. Allein ein Verbotsvertrag bot diese beiden Möglichkeiten. Schnell, da die vorher vereinbarten Verhandlungspläne festlegten, dass die Diskussionen in weniger als zwei Jahren zu einem Ergebnis führen müssten. Wirkungsvoll, da es bei einem Vertrag anders als bei den UN-Waffenkontrollverhandlungen in Genf kein Vetorecht gibt. So konnten die Verhandlungen trotz heftiger Opposition ohne Blockaden voranschreiten und zu einem umfassenden Vertrag führen. Dieses Ergebnis ist auch dem starken Engagement der betroffenen Länder zu verdanken, vor allem den südlichen Ländern.
Die Staten dürfen keine Streumunition mehr produzieren, verwenden, exportieren und lagern (Art.1).
Alle Arten von Streumunition, die inakzeptable humanitäre Folgen haben, werden verboten.
Anders gesagt: Hätte es diesen Vertrag schon früher gegeben, hätten die humanitären Tragödien in Laos und im Libanon, die durch diese Waffen verursacht wurden, nicht stattgefunden.
Die Staaten müssen ihre Lagerbestände innerhalb von acht Jahren vernichten. (Art.3)
Die Staaten müssen verseuchte Gebiete räumen lassen. (Art.4)
Die verseuchten Staaten haben zehn Jahre Zeit, um die Submunitionen von ihrem Territorium zu entfernen. Jedes Jahr werden sie öffentlich die durchgeführten Aktionen bekannt geben müssen.
Die Unterzeichnerstaaten haben die Verantwortung, finanziell und technisch zur Räumung der verseuchten Gebiete beizutragen. Spezielle Verantwortung besteht für die Staaten, die Streumunition eingesetzt haben.
Zuwiderhandlungen werden bei den regelmäßigen Treffen der Vertragsstaaten diskutiert und können ggf. durch UN-Resolutionen geahndet werden oder vor den Internationalen Gerichtshof getragen werden. Von der gegenseitigen Kontrolle der Vertragsstaaten ist schon aufgrund militärischer Eigeninteressen auszugehen.
Zum ersten Mal werden die Bedürfnisse der Opfer und ihrer Gemeinschaften so stark berücksichtigt: Die Staaten müssen die finanziellen und technischen Hilfsmittel aufbringen, um den Opfern und ihrer Umwelt zu helfen. Sie müssen darüber Rechenschaft ablegen. Artikel 5, der stark von den Forderungen der Nicht-Regierungs-Organisationen wie Handicap International beeinflusst wurde, definiert die Verpflichtungen, die die Staaten im Bereich Opferhilfe eingehen (Finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung, physische Rehabilitation, psychologische Unterstützung, soziale und ökonomische Integrierung, Gesetze und öffentliche Politik zum Thema Behinderung). Mit diesem Artikel etabliert der Vertrag über ein Verbot von Streumunition eine internationale Norm, die im Bereich Opferhilfe den höchsten Standard festlegt. Als Opfer werden nicht nur einzelne Betroffene, sondern auch ihre Familien und die gesamte betroffene Gemeinschaft definiert.
Der Verbotsvertrag wird sechs Monate nach der 30. Ratifizierung in Kraft treten. Angesichts der Tatsache, dass weit mehr als 30 Länder in Oslo vertreten sind und dass bei einigen unter ihnen die Ratifizierung sehr schnell gehen kann, könnte das Verbot von Streubomben schon bis Ende 2009 Wirklichkeit werden.
Unter den Staaten, die in Oslo bei der Unterzeichnung vertreten sind, befinden sich sowohl zahlreiche Produzenten- und Lagerstaaten von Streumunition als auch betroffene Länder.
Ziel der Organisationen in der Internationalen Kampagne gegen Streumunition CMC in Oslo ist es, mindestens die Hälfte aller Länder weltweit (also ca. 100) zu einer Unterzeichnung zu bewegen. Der Vertrag würde dann unverzüglich zu einer unumgänglichen internationalen Norm werden. Bis 28.11. haben sich bereits 105 Staaten verpflichtet, den Vertrag zu unterzeichnen.
Zur Vertragsunterzeichnung verpflichtet haben sich bereits einige wichtige ehemalige Produzenten und Einsatzländer wie Großbritannien, Frankreich oder Deutschland. Auch wenn weitere wichtigen Staaten die offizielle Unterzeichung des Vertrags verweigern, werden sie indirekt dazu gezwungen, ihn anzuwenden. Die Anzahl der Kunden dieser großen Exportländer wird zurückgehen, und viele Mitgliedsstaaten werden sich weigern, sich dem Einsatz der Waffen in Bündnissen anzuschließen. Der politische Druck der Unterzeichnerstaaten wird sehr stark sein und jeder Staat, der Streumunition einsetzt, wird von nun an von der internationalen Gemeinschaft denunziert werden.
So war es auch mit dem Verbot von Anti-Personen-Minen: ihre Verwendung war noch vor wenigen Jahren normal, heute wäre sie ein Skandal. Im Jahr 2008 wurden sie nur noch von zwei Staaten verwendet und kein offizieller Export mehr verzeichnet.
Bundesaußenminister Steinmeier wird für die deutsche Regierung den Vertrag unterzeichnen. Sobald der Vertrag in Kraft tritt, müssen 95% der bisherigen Bundeswehrbestände von Streumunition vernichtet werden. Ausgenommen sind nur die alternativen Waffen, die im Vertrag nicht mehr als Streumunition definiert werden. Die Regierung hat angekündigt, mit der Vernichtung sofort zu beginnen, also nicht das In-Kraft-Treten des Vertrags abzuwarten. Außerdem übernimmt Deutschland durch seine Unterschrift wie die anderen Vertragsstaaten Verpflichtungen, z.B. eine erhöhte Unterstützung der Opfer und der Räumungsarbeiten in betroffenen Ländern die Einwirkung auf Partnerstaaten, dem Vertrag ebenfalls beizutreten.
[1] Ein Vertrag ist ein Beschluss zwischen mehreren Trägern internationalen Rechts, wie zum Beispiel Staaten. Einmal unterzeichnet und ratifiziert (angenommen), entspricht ein Vertrag einer internationalen Norm, die Verpflichtungen beinhaltet, welche die Staaten ausdrücklich und freiwillig annehmen und ab der Ratifizierung respektieren.
Stand: 12/2008
