Die Resolution im deutschen Bundestag vom 04.12.2008

Einen Tag nach der Unterzeichnung des Vertrags über ein Verbot von Streumunition durch Außenminister Steinmeier in Oslo hat der Bundestag einen von den Regierungsparteien gemeinsam eingebrachten Antrag zum Thema verabschiedet. Im Vergleich zur letzten Streubomben-Resolution des Bundestags im Jahr 2006, die sich noch auf eine Ausmusterung "gefährlicher" Streumunition mit besonders hohen Fehlerquoten beschränkt hatte, zeigt der neue Antrag eine erfreulich klare Position des Parlaments zum Oslo-Vertrag. Der Bundestag fordert die Regierung auf, den Vertrag möglichst rasch zuratifizieren, also in deutsche Gesetze umzusetzen. Dazu kommen detaillierte Aufforderungen:

Vernichtung einer Streubombe in einer Fabrik

Vernichtung einer Streubombe in einer Fabrik © Handicap International

Die Bestände der Bundeswehr sollen möglichst schon innerhalb von vier Jahren vernichtet werden, während der Vertrag eine Höchstfrist von acht Jahren ermöglichen würde. Nach Angaben von Aktionsbündnis Landmine wird die Vernichtung der ca. 30 Mio. Submunitionen aus Armeebeständen ca. 60 Mio. Euro kosten.

Über den Fortschritt dieser Vernichtung soll dem Bundestag regelmäßig berichtet werden.

Außerdem soll dem Parlament und seinen Ausschüssen die Neubeschaffung alternativer Munition transparent gemacht werden.

Die Bundesregierung soll auf ihre Partner einwirken, den Vertrag auch zu unterzeichnen und darauf dringen, dass Streubomben aus Beständen der Partnerstaaten (d.h. der USA) von deutschem Boden abgezogen werden.

Begleitend zur Ratifizierung soll die Bundesregierung eine Erklärung zu gemeinsamen militärischen Operationen mit Nicht-Vertrags-Staaten abgeben.

Handicap International hat Außenminister Steinmeier in Oslo ein Schreiben übergeben, das den Bundestagsantrag begrüßt und den letztgenannten Punkt noch einmal ganz konkret anspricht: "Da der Vertrag in seinem Artikel 21 verschiedenen Deutungen Raum lässt, ist es besonders wichtig, dass die deutsche Regierung mit der Niederlegung der Ratifikationsurkunde eine Erklärung abgibt, die auch für andere Staaten richtungweisend sein kann, indem sie den Vertrag eindeutig im Sinne seiner humanitären Zielrichtung auslegt. Trotz selbstverständlich bestehender Bündnisverpflichtungen muss deutlich werden, dass in Zukunft auch bei gemeinsamen Einsätzen mit NATO-Partnern in keinem Fall eine absichtliche Unterstützung von Streubomben-Einsätzen durch Deutschland möglich ist."

Antragstext in voller Länger (PDF)

Statement des Bundestagsabgeordneten Andreas Weigel

Pressemitteilung der SPD- Bundestagsfraktion zur Resolution

Stand: 12/2008

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