Am Donnerstag, den 24.04.2009, hat die deutsche Regierung ein nationales Gesetz zur Konvention über ein Verbot von Streumunition verabschiedet. In der Presseerklärung der SPD-Bundestagsfraktion heißt es:
"Der Bundestag hat am Donnerstagabend mit großer Mehrheit das Gesetz zum Übereinkommen über Streumunition verabschiedet. Dazu erklären der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Andreas Weigel und der abrüstungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Mützenich:
Mit der zügigen Beschlussfassung ratifiziert Deutschland als eines der ersten Staaten das Abkommen zur Ächtung von Streumunition. Parlamentarier der Koalition, die im vergangenen Jahr maßgeblich am Vorankommen des Oslo-Prozesses beteiligt waren, haben damit erneut bewiesen, dass sie in dieser Frage weiter entschlossen handeln, um eine vollständige Ächtung dieser grausamen Kampfmittel voran zu bringen. Deutschland setzt mit der Ratifizierung des Abkommens ein deutliches Zeichen.
Das im Mai 2008 in Dublin von rund 100 Staaten getroffene Übereinkommen tritt erst in Kraft, wenn es mindestens 30 Staaten ratifiziert haben. Die deutsche Vorreiterrolle und insbesondere die geschickte und geduldige Verhandlungsführung des Auswärtigen Amtes haben maßgeblich zur Unterzeichnung des Abkommens beigetragen, welches nicht nur das Verbot des Einsatzes, sondern auch der Entwicklung, Herstellung und Lagerung sowie des Im- und Exports von Streumunition aller Typen umfasst. Dieses Ergebnis ist nicht zuletzt auch dem fortgesetzten intensiven Werben und dem persönlichen Einsatz von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier zu verdanken.
Neben den Erfolgsmeldungen im Kampf gegen den Einsatz von Streumunition wurde aber insbesondere von zivilgesellschaftlichen Organisationen auch immer wieder Kritik geübt, dass die von dem Verbot ausgenommene sogenannte Submunition weiterhin eine Gefahr für die Zivilbevölkerung mit sich bringen könne. (Unter Submunition werden Kampfmittel verstanden, die mehr als ein aber weniger als zehn Bomblets enthalten und damit nicht als Streumunition klassifiziert werden.) Wir nehmen diese Frage sehr ernst. Deshalb befasst sich im Mai der Unterausschuss für Abrüstung und Rüstungskontrolle in einer Anhörung mit der Wirkung der sogenannten Submunition.
Wir werden uns mit der Problematik der Submunition objektiv und mit größter Sorgfalt auseinandersetzen. Die Ergebnisse der Anhörung werden zeigen, ob hinsichtlich der noch verwendeten Submunition im Sinne der Kriterien des Abkommens zur Ächtung von Streubomben weiterer politischer Handlungsbedarf besteht. Nach dem großen Erfolg des Oslo-Prozesses werden wir sehr genau darauf achten, dass sich keine Hintertür für andere oder neue Arten von Streumunition öffnet."
Die Pressemeldung der SPD im Original finden Sie hier.
Stand: 04/2009
