Die Parlamentsresolution in Deutschland 2006

Am 28. September 2006 wurde im Deutschen Bundestag ohne große Debatte ein Antrag der Regierungskoalition verabschiedet, der einen langfristigen und eingeschränkten Ausstieg aus Produktion und Besitz von Streumunition vorsah. Im Vorfeld hatten wir in Briefen und persönlichen Gesprächen mit verschiedenen Politikern gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Landmine unsere Position deutlich gemacht (siehe unten stehende Stellungnahme). U.a. angeregt durch unsere Argumente brachten sowohl die FDP als auch Bündnis 90/Die Grünen eigene Anträge ein, die ein weitgehendes Verbot von Streubomben fordern. Und auch viele Parlamentarier aus den Regierungsreihen signalisierten uns schon damals, dass sie mit dem Koalitionsantrag noch nicht zufrieden waren.

 

STELLUNGNAHME VON HANDICAP INTERNATIONAL

zum Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD Drucksache 16/1995 (PDF-Dokument) vom 28.6.2006 „Gefährliche Streumunition verbieten – Das humanitäre Völkerrecht weiterentwickeln“

Handicap International Sektion Deutschland begrüßt die Initiative zum Verbot von gefährlicher Streumunition. Ausdrücklich erkennen wir an, dass in der Drucksache eine Reihe von Festlegungen und Feststellungen getroffen sowie Forderungen aufgegriffen werden, die unseren Anschauungen entsprechen:

  • Die Definition von Streumunition (Punkt I Abs. 1 Satz 1) ist richtungweisend für die weitere (auch internationale) Diskussion.
  • Der Einsatz von Streumunition unterliegt Einschränkungen durch das humanitäre Völkerrecht (Punkt I Abs. 2 Satz 1).
  • Das Protokoll V zum VN Waffenübereinkommen stellt einen wichtigen Fortschritt dar, die Regelungen darin sind aber unzureichend (Punkt I Abs. 2 letzter Satz).
  • Der Bundestag soll die Bemühungen unterstützen, einen internationalen Konsens zum Verbot von (hier: besonders gefährlicher) Streumunition zu erreichen (Punkt II Abs. 1 Satz 2).
  • Der Bundestag fordert die Regierung auf, ihm regelmäßig über ihre Anstrengungen zum Erreichen eines umfassenden Verbots von Streumunition zu berichten (Punkt III Absatz 9).
  • Der Bundestag fordert die Regierung auf, weiterhin im Rahmen nationaler und internationaler Organisationen einschlägige humanitäre Projekte, auch in den Bereichen der Prävention und der Opferfürsorge, zu unterstützen (Punkt III Absatz 10).

Allerdings können wir zwei Kernaussagen der Resolution nicht nachvollziehen. Wir wünschen uns daher in diesen beiden Punkten dringend Nachbesserungen.

    1. Die Beschränkung auf eine Ächtung von Streumunition mit einer Fehlerquote (FQ) über 1% ist für uns nicht akzeptabel.

    • Eine einfache Rechnung zeigt, dass auch eine FQ von unter 1% die Zivilbevölkerung über das Ende eines Konflikts hinaus bedroht und zusätzlich den Wiederaufbau von Wirtschaft und Infrastruktur erschwert. Nach Angaben von Human Rights Watch sind allein 2003 bei der Bombardierung des Irak 2 Millionen Stück Streumunition eingesetzt worden. Bei einer FQ von 1 % bedeutet das immer noch 20.000 potentielle zivile Opfer, eine aus humanitärer Sicht inakzeptable Zahl. Von den 290.000 im Kosovo (bekannten) abgeworfenen Streumunitionen blieben bei einer FQ von 1% immer noch 2.900 übrig. Allein eine Salve des MLRS Raketenwerfers kann bis zu 8000 Stück Submunition über einem Areal von 250.000 m² verteilen, d.h. bei einer FQ von 1% 80 Stück nicht explodierte Submunition aus einer Salve.
    • Nach Industrieangaben kann eine FQ von 1% nur erreicht werden, wenn die Munition mit einer Selbstvernichtungs- oder Selbstdeaktivierungsvorrichtung versehen wird. Ohne diese Vorrichtung würde die FQ bei der heute üblichen (realen) Zahl zwischen 10 und 40 % liegen. Das bedeutet aber, dass in der Zeit vor der Selbstvernichtung eine eminent hohe FQ vorliegt. Für uns ergibt sich daraus die Erkenntnis, dass die Forderung einer FQ kleiner 1% von der Industrie, rechnet man diesen Zeitraum mit, keinesfalls einzuhalten ist.
    • Auch die Industrie gibt zu, dass die FQ von 1 % nur unter Testbedingungen zu erreichen ist. Der reale Einsatz weist andere Bedingungen auf: Weicher Untergrund, schräges Aufkommen auf den Boden, witterungs-, lagerungs-, transportbedingte Abweichungen sowie Stress in einer Kampfsituation treiben die FQ in die Höhe. 
    • Wir fragen: Wie und durch welche unabhängigen Organisationen wird garantiert, dass vor dem Ankauf, während der Lagerung und nach einem Einsatz die Fehlerquote bei 1% bleibt bzw. blieb?

    2. Die Behauptung, dass eine umfassende Ächtung von Streumunition auf internationaler Ebene gegenwärtig nicht durchsetzbar ist (Punkt I Abs. 3 Satz 3), wird nicht belegt und ist für uns nicht überzeugend. Die Zurückhaltung einiger Staaten, auch wenn sie international einflussreich sind, darf kein Anlass für eine Verzögerung der eigenen Durchsetzungsbereitschaft sein. Bereits am 16.2. 2006 wurde in Belgien ein umfassendes Verbot von Streumunition vom Parlament verabschiedet. Zahlreiche Initiativen aus Regierungs- und Nicht-Regierungs-Bereichen vieler Länder fordern ein umfassendes Verbot. Über die verheerenden Folgen eines Einsatzes von Streumunition wird weltweit diskutiert. Wir sind der Meinung, dass Deutschland ähnlich wie Belgien eine Vorreiterrolle einnehmen sollte, ein umfassendes Verbot fordern und in Deutschland vorab durchsetzen sollte. Als Beispiel für den erfolgreichen Abschluss von derartig zukunftsweisendem Vorgehen sei die Verabschiedung des Ottawa-Abkommens über ein Verbot von Anti-Personen-Minen von 1997 genannt. Auch wenn wichtige Staaten dieses Abkommen nicht unterschrieben haben, befinden sie sich international doch eindeutig unter dem Druck des „Ottawa-Geistes“. Die USA beispielsweise haben Neubeschaffungen und Neuentwicklungen von Anti-Personen-Minen eingestellt und sind der größte Geldgeber für humanitäre Minenräumung.

    • Neben den positiv zu bewertenden Initiativen, die durch den Antrag diskutiert und durchgesetzt werden sollen, nimmt der Punkt II, Absatz 2 mit seiner sehr starken Einschränkung bezogen auf die aktuelle Nutzung von Streumunition der Bundeswehr eine Sonderstellung ein. Dort wird begrüßt, dass die Bundeswehr nach Ende der Nutzungszeit auf die Streumunitionsmodelle DM 602 und DM 612 verzichten wird. Dies widerspricht unserer Meinung nach dem Geist des Antrages, der von allen anderen Staaten eine Abschaffung der gefährlichen Streumunition verlangt, von der eigenen Bundeswehr aber zunächst die Restlaufzeiten für diese Waffensysteme in Kauf nimmt. Auch hier sehen wir die Möglichkeit, mit gutem Beispiel voranzugehen und diese Waffensysteme sofort abzuschaffen, und damit der internationalen Gemeinschaft zu signalisieren, dass die Bundesregierung ihren Antrag ernst nimmt.

    Stand: 09/2006

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