Das Protokoll V zur UN-Konvention 2003

Bei den UN-Waffenkontrollverhandlungen in Genf wurde im November 2003 ein Protokoll V zur UN-Waffenkonvention verabschiedet. Es brachte neue Regelungen zur Verwendung von Streumunition und konnte im November 2006 in Kraft treten.

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich dazu, in ihren Ländern die militärischen Überreste von aktuellen oder zukünftigen Konflikten, die Zivilisten nach dem Ende eines Krieges bedrohen, zu zerstören. Außerdem versprechen sie, alle notwendigen Informationen über die Verbreitung und Lage der Blindgänger weiterzugeben, damit die Markierung und Entminung möglichst gründlich und schnell durchgeführt werden kann. Jedoch werden in diesem Text bestimmte Grundfragen nicht geregelt, vor allem, was Submunitionswaffen angeht.

Und das Protokoll beinhaltet noch keine Verbotsvorschriften für den Einsatz von Streumunition. Auch eine explizite Verpflichtung der Verursacher zu Hilfestellungen bei der Behandlung der von Kampfmittelrückständen ausgehenden Probleme besteht nicht.

Das Protokoll war dennoch ein wichtiger Schritt, um den bestehenden Problemen zu begegnen – aber nicht, um zukünftige Einsätze zu verhindern.

Stand: 11/2006

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