In einem Aufruf vom 26. Oktober 2007 forderte das Europaparlament ein Verbot von Streubomben ohne Einschränkung.
Das Europäische Parlament fordert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Herstellung, Weitergabe und Lagerung von Streumunition. Selbst modernste Streumunition habe eine "unvertretbar hohe Blindgängerquote" und stelle eine hohe Gefahr für die Bevölkerung dar. Das EP verlangt, dass EU-Streitkräfte unter keinen Umständen Streumunition einsetzen sollen bis ein internationales Übereinkommen ausgehandelt wurde.
Alle Mitgliedstaaten seien aufgefordert, einzelstaatliche Maßnahmen zu beschließen, die ohne Einschränkung die Verwendung, Herstellung, Ausfuhr und Lagerung von Streubomben verbieten. Zudem haben alle Staaten die Verantwortung für die Räumung dieser Kampfmittel zu übernehmen sowie genaue Aufzeichnungen zu führen, wo diese eingesetzt werden, so das Parlament.
EU-Streitkräfte dürften "unter keinen Umständen und keinen Bedingungen" irgendwelche Streumunition einsetzen, bis ein internationales Übereinkommen über die Regelung, die Einschränkung oder das Verbot des Einsatzes dieser Waffen ausgehandelt worden ist, verlangen die Abgeordneten.
Streubomben, die nicht direkt beim Aufprall explodieren, könnten noch lange nach Beendigung eines Konflikts eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Das EP weist darauf hin, dass von den Ausführenden nicht zwischen Militär- und Zivilpersonen unterschieden wird und nachweislich zu 98 % Zivilisten den Streubomben zum Opfer fallen. Das Parlament betont in diesem Zusammenhang die Verantwortung der Staaten, Warnhinweise zu geben und Maßnahmen zum Schutz zu treffen.
Das Parlament befürwortet mit Nachdruck den im Februar dieses Jahres eingeleiteten Prozess von Oslo. Dort hatten einige Staaten, Organisationen der Vereinten Nationen, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sowie andere humanitäre Organisationen beschlossen, bis 2008 ein rechtsverbindliches internationales Instrument bezüglich Streubomben zu beschließen.Den angenommenen Text des EP finden Sie hier.
Stand: 10/2007
