Am 20. November 2008 hat das EU-Parlament die Resolution zum Vertrag über ein Verbot von Streubomben verabschiedet, in der alle Staaten dazu aufgefordert werden, so bald wie möglich den Vertrag (Convention on Cluster Munitions) zu unterzeichnen, zu ratifizieren und umzusetzen. 471 Abgeordnete stimmten für die Entschließung, nur 6 dagegen.
Alle EU-Mitgliedstaaten, die Streumunition eingesetzt haben, werden aufgerufen, Hilfe für die betroffene Bevölkerung bereitzustellen und die Opfer zu unterstützen. Auch technische und finanzielle Hilfe für die Räumung und Vernichtung der Rückstände von Streumunition werden gefordert.
Die zentralen Forderungen der Punkte 1.-6. lauten:
Das Europäische Parlament
1. fordert alle Staaten auf, die Konvention über Streumunition so bald wie möglich zu unterzeichnen, zu ratifizieren und umzusetzen;
2. fordert alle Staaten auf, auf nationaler Ebene Maßnahmen zur Umsetzung der CCM einzuleiten, und zwar schon vor ihrer Unterzeichnung und Ratifizierung;
3. fordert alle Staaten auf, Streumunition weder einzusetzen noch in sie zu investieren, sie zu lagern, herzustellen, zu verbringen oder zu exportieren, bis die Konvention in Kraft getreten ist;
4. fordert alle EU-Mitgliedstaaten, die Streumunition eingesetzt haben, auf, Hilfe für die betroffene Bevölkerung bereitzustellen und die Kommission dabei zu unterstützen, die Finanzhilfe an Gemeinschaften und Einzelpersonen, die durch nicht explodierte Streumunition geschädigt wurden, mit Hilfe aller verfügbaren Instrumente aufzustocken;
5. fordert alle EU-Mitgliedstaaten, die Streumunition eingesetzt haben, auf, technische und finanzielle Hilfe für die Räumung und Vernichtung der Rückstände von Streumunition bereitzustellen, und fordert die Kommission auf, die finanzielle Unterstützung für diesen Zweck mit Hilfe aller verfügbaren Instrumente zu erhöhen;
6. fordert alle Mitgliedstaaten der EU auf, keine Maßnahmen zu treffen, mit denen sie die CCM und ihre Vorschriften umgehen oder aufs Spiel setzen könnten; fordert sie insbesondere auf, ein mögliches Protokoll zum Übereinkommen über konventionelle Waffen (CCW), das den Einsatz von Streumunition erlauben würde und das mit dem Verbot von Streumunition gemäß Artikel 1 und 2 der CCM nicht vereinbar wäre, weder anzunehmen noch zu unterstützen oder später zu ratifizieren;
Eine vollständige Version der Resolution finden Sie hier (PDF-Format)
Stand: 11/2008
