
Die Konferenz in Wien fand vom 5. bis 7. Dezember 2007 statt. Handicap International lud dazu Zeugen und Opfer von Unfällen mit Streumunition ein. Sie reisten aus Ländern wie Afghanistan, dem Irak, Serbien oder Tadschikistan an und demonstrierten in Wien die grausamen Tatsachen, die einige Staaten nicht sehen oder glauben wollen. Die Nicht-Regierungs-Organisationen der CMC, darunter Handicap International, und die Vertreter der von Streumunition betroffenen Staaten haben daran erinnert, dass der zukünftige Vertrag vor allem die humanitären Schäden und das hohe Risiko für die Zivilbevölkerung berücksichtigen müsse, die von diesen Waffen verursacht werden.
In der Konferenz von Wien wurde besonderes Augenmerk auf die dringende Notwendigkeit der Opferhilfe gelegt, die durch finanzielle, humanitäre und organisatorische Mittel gewährleistet werden müsse, damit die Rechte der Opfer, ihrer Familien und der betroffenen Gemeinschaften nicht vernachlässigt würden.
Zeugen berichten: „Wir sind ein Gruppe von Frauen und Männern aus Ländern, die von Streumunition betroffen sind. Wir wissen genau, worum es sich bei diesen Waffen handelt, warum sie verboten werden müssen, warum ihre Lagerbestände vernichtet werden müssen und wie man den Opfern helfen kann. Wir wissen dies alles, weil wir – wie viele andere Opfer dieser Waffen – ihre Grausamkeit am eigenen Leib erleben mussten. Diese Waffen können nicht zwischen Militärs und Zivilisten unterscheiden und sind Auslöser für Gewalt, Armut und Ausgrenzung. Wir kämpfen für ein totales Verbot von Streumunition und für die Anerkennung der grundlegenden Menschenrechte. Unsere Anwesenheit soll den teilnehmenden Staaten all dies ins Gewissen rufen.“ Mehr über das Engagement der Opfer (auf Englisch): www.banadvocates.org
Bereits in der vorangehenden Konferenz von Lima im Mai 2007 wurden erste Spannungen zwischen den teilnehmenden Staaten offensichtlich, da die Meinungen bezüglich der Tragweite eines Verbots deutlich auseinander gingen. Bestimmte Staaten wollten die Definition von Streumunition einschränken, so dass bestimmte Typen nicht verboten würden, und die Diskussionen über ein Verbot damit auf technische Fragen beschränken: Australien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Niederlande, Schweiz, Slowakei, Tschechische Republik.
Diese Staaten wollten in einem künftigen Verbotsvertrag zwischen verschiedenen Typen von Streumunition nach technischen Kriterien wie Blindgängerraten und Genauigkeit unterscheiden. Laut dieser Einteilung würde nach folgenden Kriterien unterschieden werden:
- Gefährliche Streumunition mit hohen Blindgängerraten würde sofort verboten werden. Dies betrifft bestimmte Waffen, die auch von europäischen Regierungen gelagert werden, wie die Rakete des Typs M26.
- Einige Arten von Streumunition würden erst nach Ablauf einer bestimmten Frist verboten werden, weil sie inakzeptable Folgen für die Zivilbevölkerung haben. Diese Arten würden aber noch für eine Übergangszeit erlaubt bleiben, außer für den Einsatz in stark besiedelten Gebieten. Hierzu zählen zum Beispiel bestimmte Typen von Granaten.
- Streumunition mit einer geringen Blindgängerquote würde erlaubt bleiben: zum Beispiel die Typen Apache und Bonus, die auf die Zerstörung von Straßen und Landebahnen abzielen.
Jedoch: Während der Konferenz von Wien wurde eine norwegische Studie vorgestellt, die zeigte, wie unzuverlässig die Angaben der Produzenten von Streumunition zu den Blindgängerquoten sein können: Die untersuchte Submunition des Typs M85, die mit einem Selbstzündungsmechanismus ausgestattet ist und 2006 im Libanon verwendet wurde, weist laut der Untersuchung eine Blindgängerrate von 10 % anstatt des von den Produzentenstaaten angegebenen 1 % auf. (Die norwegische Studie zur M85 : AN ANALYSIS OF RELIABILITY (English) )
Stand: 12/2007
