Drei Verstöße gegen das Völkerrecht

Auf der ganzen Welt sind Streubombenvorräte in Waffenlagern ein Beleg dafür, dass die internationale Gemeinschaft die Augen vor einer dreifachen Verletzung des Völkerrechts verschlossen hat; gleichzeitig ermuntert sie ihre Militärs, die Taktik des „totalen Kriegs“ anzuwenden, für die diese Waffen stehen.

Das Potenzial der Menschheit, sich selbst zu zerstören, nimmt viele Formen und Gestalten an - die Massaker an Zivilisten, die mit dem Gebrauch von Streubomben einhergehen, zählen zu den folgenschwersten.

Schon immer hat sich der menschliche Wunsch nach Sicherheit und einer Vormachtstellung, in einem festen Glauben an militärische Überlegenheit geäußert: Kriege sind dazu da, gewonnen zu werden – mit allen erdenklichen Mitteln.

Unter dem Deckmantel der Effektivität bestimmter Waffen, versuchen Kriegsparteien „Kollateralschäden“ zu rechtfertigen, noch bevor diese entstanden sind. Dargestellt als unabänderlicher Bestandteil, der für den Gebrauch gefährlicher Waffen in Kauf genommen werden muss, verschleiert der Ausdruck „Kollateralschäden“ oft genau jene Grausamkeiten, die das Völkerrecht unterbinden will. Streubomben wurden in jüngster Zeit im Libanon, Irak, Kosovo und Afghanistan in Zivilgebieten abgeworfen – genau wie früher in Vietnam, Laos und Kambodscha. Die Rechte der dort lebenden Bevölkerung wurden ignoriert.

Ich war im April 2003 im Irak, kurz nachdem Bagdad von den amerikanischen Truppen eingenommen wurde. Mit einem Team von Handicap International bahnte ich mir meinen Weg durch die Krankenhäuser der Hauptstadt, völlig schockiert vom Anblick hunderter Zivilisten, die fürchterlich an ihren Verletzungen durch Streubomben litten: Verzweifelt versuchten sie den Kampf ums Überleben zu gewinnen, der meist zum Scheitern verurteilt war. Allein in der Umgebung um die Stadt Hilla forderte der Gebrauch von Streubomben an einzigem Tag 600 Opfer! Seit letztem Sommer sind auch unsere Teams im Südlibanon täglich mit den Auswirkungen konfrontiert, die der massive Gebrauch von Streubomben durch die israelische Armee in den letzten Tagen vor dem Waffenstillstand ausgelöst hat – ein weiterer Rückschlag für das Völkerrecht.

So schlimm es ist: Den Preis zahlen jene, die schon immer in den Konflikten am meisten gelitten haben.

Doch das vorsätzliche Verwischen der Grenzen zwischen zivilen und militärischen Zielen ist ein Kriegsverbrechen.

Das Völkerrecht ist jedoch das Ergebnis diplomatischer Kompromisse, Konventionen werden unter Druck getroffen und werden durch diese Kompromisse oft wirkungslos. Liegt die Umsetzung im Ermessensspielraum von Personen, deren erstes Ziel in der Verteidigung ihrer Nation oder dem Sieg in einem Machtkampf besteht, dienen diese Kompromissregeln oft genau dazu, die Handlungen zu legitimieren, die sie verhindern sollen.

Im Irak, wie auch im Libanon haben die Beteiligten während des Krieges wissentlich Verhaltendkodexe überschritten. Auf der einen Seite haben sie versucht, Schutz in dicht besiedelten Gebieten zu finden, um den tödlichen Bombenangriffen zu entgehen, auf der anderen Seite haben sie bewohnte Gebieten verwüstet, um militärische Ziele zu erreichen. Diese Praktiken ähneln denen eines totalen Kriegs: Zivile und militärische Ziele werden zu ein und demselben. Der Gebrauch von unterschiedslosen Praktiken in Kriegszeiten, der sich nicht der „Regel der Verhältnismäßigkeit“ beugt, ist Teil der Definition von „Kriegsverbrechen“. Dieser erste illegale Aspekt ist Grund genug für ein Verbot dieses Waffentyps, aber es ist nicht der einzige Aspekt.

Nichtexplodierte Streumunitionen sind verzögerte Kriegshandlungen.

Wenn der Kampf vorüber ist, verwandeln sich die Streumunititionen, die nicht wie beabsichtigt beim Aufprall explodiert sind, zu tödlichen Fallen für die Bevölkerung, die versucht ihr Leben in den Ruinen ihrer Häuser und Dörfer wiederaufzubauen. Eine falsche Bewegung, und die sorglose Neugier eines Kindes kann eine Tragödie auslösen. Sobald die Menschen versuchen, in ihr zu Hause zurückzukehren, vergrößert sich Tag für Tag die Zahl fataler Unfälle und Verletzungen. Das Heraufbeschwören des Begriffs „Kollateralschäden“ kann nicht genügen, um diese verzögerten Kriegshandlungen gegen die Zivilbevölkerung zu entschuldigen. Die Submunitionen wirken wie Anti-Personen-Minen“ und fallen ihrer Wirkung nach unter den Ottawa Vertrag von 1997, auch wenn sie nicht dem Wortlaut entsprechen: Das ist der zweite illegale Aspekt beim Gebrauch dieses Waffentyps, der für ein Verbot von Streubomben spricht.

Die Technik von Streubomben stellt für das Völkerrecht einen Rückschritt dar

Streubomben sind illegal aufgrund ihrer Technik. Sie werden von demokratischen Staaten konstruiert und weiterentwickelt, die sich verpflichtet haben, die Menschenrechte und das Völkerrecht zu achten und gleichzeitig auf eine Artillerie bauen, die unkontrollierbare Folgen für die Zivilbevölkerung hat. Das ist der dritte Punkt, der Streubomben zu illegalen Waffen macht. Ein Aspekt der eigentlich an erster Stelle steht, da er Formen des Missbrauchs ermöglicht.

Ist das Verbot von Streubomben ein utopisches Ideal?

Heute lagern mehrere Milliarden Submunitionen in den Waffenarsenalen einer wachsenden Zahl von Ländern: Die von ihnen ausgehende Gefahr spielt eine Rolle bisher noch nie dagewesenen Ausmaßes für zukünftige Konflikte, die schwer auf der Zivilbevölkerung lastet. Dennoch, trotz Druck von Seiten der NATO Mitglieder, hat Belgien 2006 als erster Staat ein Verbot von Streubomben durchgesetzt. Und die Geschehnisse im Libanon haben zahlreiche Länder darin bestärkt, über ein gemeinsames Handeln gegen Streubomben nachzudenken.

Langsam gewinnt der Gedanke an Boden, bei der Definition von konventionellen Waffen, Rechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung zu berücksichtigen. Die Gegenargumente die regelmäßig hervorgebracht werden, sprechen von dem übergeordneten nationalem Interesse, von der Sicherheit der Armeetruppen, vom entscheidenden Vorteilen, die diese effektiven Waffen bieten, oder noch zynischer: Man argumentiert, dass der schnelle Sieg die Leiden der Zivilbevölkerung reduziert...

Gestärkt durch das erfolgreiche Engagement gegen Landminen, lehnen es die Nicht-Regierungs-Organisationen ab, einfach nur „Wunden zu verbinden und still zu bleiben“, ohne dafür einzutreten, die Ursachen der Qualen zu bekämpfen, die die Geretteten erdulden müssen. Im Namen der Opfer erheben wir den Anspruch zu informieren, die Stimme zu erheben und Einfluss auf Politiker und Entscheidungsträger zu nehmen.

Die berechtigte Forderung nach Gerechtigkeit für die Opfer und ihre Familien sollte nicht vergessen werden. Wir müssen die Gefühle und die Abscheu, den der Gebrauch von Streubomben erzeugt, in die Kampagne einfließen lassen, um ein absolutes Verbot dieser Waffen zu erwirken. Nur so kann eine universale und rechtlichverbindliche Lösung geschaffen werden, die die das Völkerrecht weiterbringt.

Von Jean-Baptiste Richardier, Gründer und Generaldirektor von Handicap International (1982), persönlicher Mitgründer der Internationalen Kampagne gegen Landminen (1992).

Stand: 02/2007

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