Trotz aller Bemühungen – auch der deutschen Diplomaten – war es bei den letzten Verhandlungen zur Convention on Certain Conventional Weapons (CCW) im November 2006 in Genf nicht möglich, das Thema Streumunition auf die Tagesordnung zu bringen. Zwar wurde die Bildung einer Expertenkommission für 2007 vorgesehen, doch haben einige Staaten bereits deutlich gemacht, dass sie jede Regelung für überflüssig halten, die über das 2003 verabschiedete und 2006 in Kraft getretene Protokoll V der CCW hinausgeht. Dieses Protokoll verpflichtet aber die Vertragsstaaten zur Markierung und Beseitigung von Blindgängermunition, allerdings enthält es keine explizite Verpflichtung der Verursacher zur Lösung der Probleme. Und es beinhaltet noch keine Verbotsvorschriften für den Einsatz von Streumunition.
Angesichts dieser unbefriedigenden Situation begrüßen wir es, dass die norwegische Regierung im Februar erstmals zu Verhandlungen außerhalb der CCW einlädt. Auch aus Deutschland wird eine Delegation teilnehmen. Die internationalen Nicht-Regierungs-Organisationen sind natürlich ebenfalls vor Ort. Sie werden die Konferenz mit ihren Erfahrungen und Anregungen unterstützen und die Ergebnisse interessiert verfolgen. Auch die deutsche Sektion von Handicap International wird als die einzige deutsche Organisation in der CMC und als Mitglied des Aktionsbündnisses Landmine.de in Oslo präsent sein.
Deutschland wird in Oslo als einer der Staaten empfangen, die sich für Verhandlungen über ein Verbot von Streumunition offen gezeigt haben. Außenminister Steinmeier hat in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag am 19. Oktober 2006 betont, dass er sich „für ein völkerrechtlich verbindliches Verbot von Streumunition einsetzen“ werde. Schon zuvor hatte sich Ministerin Wieczorek-Zeul unter dem Eindruck einer Reise in die Nachkriegsregion des Libanon ähnlich geäußert. Diese Signale der deutschen Regierung wurden von der Internationalen Kampagne gegen Streumunition (Cluster Munition Coalition, CMC) mit Interesse aufgenommen.
Wir haben uns im Vorfeld der Oslo-Konferenz mit einem Schreiben an Minister Steinmeier gewandt. Darin haben wir deutlich gemacht:
Wir erhoffen von der deutschen Regierung, dass sie über die Konferenz im Februar hinaus eine führende Rolle in dem nun beginnenden Prozess einnehmen wird. Mit einem deutlichen Engagement könnte Deutschland auch im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft der Resolution des Europaparlaments vom November 2006 Rechnung tragen, mit der die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, sich aktiv für eine umfassende und effektive Konvention über ein Verbot von Streumunition einzusetzen.
Wir sind der Ansicht, dass eine Vorreiterrolle Deutschlands im Blick auf ein internationales Verbot von Streumunition am besten zu unterstützen ist durch ein baldiges Moratorium für den Einsatz, die Produktion und den Export von Streumunition, bis eine international verbindliche Regelung in Kraft ist. Das Verteidigungsministerium hat mit seiner 8-Punkte-Position (pdf-Dokument) vom Juni 2006 bereits deutlich gemacht, dass ein Einsatz von Streumunition im Rahmen von Bundeswehreinsätzen nicht vorgesehen ist und ein langfristiger Verzicht auf diese Munition geplant ist. Wie wir mehrfach öffentlich dargestellt haben, halten wir eine Begrenzung dieses Verzichts auf „gefährliche Streumunition“ (Resolution vom 28.9.06, Drucksache 16/1995), also auf Streumunition mit einer Blindgängerquote über 1%, nicht für sinnvoll. Einerseits kann nach einschlägigen Erfahrungen die Blindgängerquote vor dem tatsächlichen Einsatz nie definitiv festgestellt werden und andererseits sind angesichts der massiven Einsätze von Streumunition z.B. im Libanon (über 2,8 Millionen) oder bereits 1973 in Laos (wo 208 Millionen Streumunitionen eingesetzt wurden!) auch 1% Blindgänger noch zu viel.
Schließlich: Selbst wenn ein Einsatz von Streumunition von Seiten der Bundeswehr nicht geplant ist, gehören deutsche Firmen nach wie vor zu den führenden Produzenten dieser Waffen und der zugehörigen Abwurfsysteme. Nach dem Rüstungsbericht der Kirchen vom November 2006 steht Deutschland außerdem auf Platz vier der weltweiten Rüstungsexporteure. Auch in diesem Kontext wäre also eine rasche nationale Regelung dringend notwendig.
Stand: 02/2007
