Konferenz in Dublin, Mai 2008

Erfolg in Dublin - 100 Staaten wollen Streubomben verbieten

Erfolg in Dublin - 100 Staaten wollen Streubomben verbieten © Handicap International

Die letzte Konferenz vor der Unterzeichnung des Vertrags

Die letzte und entscheidende Konferenz fand vom 19.-30. Mai in Dublin statt. Die Verhandlungen zum definitiven Text für den Vertrag über ein Verbot von Streumunition. 107 Staaten stimmten dem Vertragstext zu. 

Nach tagelangem Feilschen war ein Vertrag entstanden, der der Waffengattung Streubomben ein Ende setzen soll. Äußerst erfreulich ist, dass die von Handicap International und Aktionsbündnis Landmine besonders kritisierte Übergangsfrist für Streumunition mit nach Produzentenangaben niedrigen Blindgängerquoten vom Tisch ist. Bis zuletzt hatte die deutsche Regierung vehement gefordert, dass diese so genannte „ungefährliche“ Streumunition erst mehrere Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags verboten werden soll.

Eine große Hoffnung für die vielen Opfer dieser grausamen Waffen sind die zukunftsweisenden Regelungen zur Opferhilfe im Vertrag, die stark von der Erfahrung und Expertise von Handicap International beeinflusst wurden. Hier werden nicht nur die Menschen als Opfer verstanden, die durch Streumunition getötet oder verletzt wurden, sondern auch ihr Umfeld und ihre Familien, die ebenfalls massiv von den Folgen des Unglücks betroffen sind – und die Opfer sollen in Entscheidungen über Hilfsprogramme einbezogen werden.

Jedoch wird der Vertrag in seinem Kernstück – dem völligen Verbot von Einsatz, Produktion, Lagerung und Transfer von Streumunition und der Unterstützung von Einsätzen anderer – verletzt durch einen Artikel, der erst spät und gegen den großen Protest der Cluster Munition Coalition und vieler Länder des Südens eingebracht wurde. Dieser Artikel bezieht sich einschränkend auf die grundlegenden Regelungen der Konvention und erlaubt den Vertragsstaaten bei gemeinsamen militärischen Operationen mit Nicht-Vertragsstaaten eine absichtsvolle Unterstützung von Streumunitionseinsätzen. Auch die Lagerung von Streumunition anderer Staaten, die das Verbot nicht unterzeichnen, auf dem Gebiet von Unterzeichnerstaaten wird durch diesen Artikel ermöglicht.

Ein weiterer sehr kritischer Punkt im Verbotsvertrag ist die Ausnahmeregelung für bestimmte moderne Waffen, die mehrere Voraussetzungen erfüllen müssen, um sich in der Wirkung von Streumunition zu unterscheiden. Sie sollen u. a. gezielt eingesetzt werden können und weniger als zehn Submunitionen enthalten. In diese Kategorie gehört die SMART 155 Munition, die auch die Bundeswehr im Bestand hat und die in Deutschland produziert wird. Viele Länder des Südens kritisieren die Tatsache, dass diese Ausnahmeregelungen genau die Waffenproduktion weniger Industrieländer schützt. Die Kampagne war in den Verhandlungen immer skeptisch aufgrund von früheren Erfahrungen mit technischen Lösungen, ob diese Waffen bei ihrem Einsatz wirklich keine humanitären Probleme darstellen.

 

Münchnerinnen und Münchner bei der Luftabllon-Aktion in München

Vor der entscheidenden Konferenz in Dublin ließen zahlreiche Münchnerinnen und Münchner bei einer Aktion von Handicap International Protestballons steigen. © Handicap International

Mehr zur Konferenz:

1. Dublin-Tagebuch, Vorlagen und Ergebnisse: 

2. Vor der Konferenz

3. Artikel und Presseerklärung von Handicap International

Videos bei youtube (externe Links)

Stand: 05/2008

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